Der Chartervertrag kommt meistens als PDF-Anhang, irgendwann zwischen Anzahlungsrechnung und Anreiseinfos. Vierzehn Seiten, kleine Schrift, teilweise auf Englisch, teilweise in einer Übersetzung, die man zweimal lesen muss. Und weil die Yacht ohnehin schon gebucht ist und alle in der Crew Vorfreude haben, wird er runtergescrollt und unterschrieben.
Das ist verständlich. Es ist trotzdem die teuerste Textstelle deines Törns. Denn in dem Moment, in dem an der Rückgabe jemand auf einen Kratzer zeigt oder die Kaution drei Wochen später immer noch nicht auf dem Konto ist, entscheidet nicht dein Gerechtigkeitsempfinden, sondern das, was da auf Seite neun steht.
Die gute Nachricht: Es sind nicht vierzehn Seiten, die du lesen musst. Es sind acht Stellen.
Kurz vorweg: Dieser Artikel ist eine Orientierung aus der Charterpraxis, keine Rechtsberatung. Verträge unterscheiden sich stark, und die genannten Beträge sind Größenordnungen aus dem Mittelmeerraum für Yachten zwischen 40 und 45 Fuß, keine Preisliste. Bei größeren Summen oder einem laufenden Streit führt an anwaltlicher Prüfung nichts vorbei.
Warum ausgerechnet diese acht
Charterstreitigkeiten drehen sich fast nie um exotische Rechtsfragen. Sie drehen sich um immer dieselben Dinge: Geld, das nicht zurückkommt. Eine Zusage, die niemand schriftlich hat. Eine Auflage, von der die Crew nichts wusste. Die acht Klauseln unten sind die Stellen, an denen genau das entsteht.
Zwei davon — Kaution und Selbstbehalt — bestimmen dein finanzielles Risiko. Zwei — Rechtswahl und Storno — bestimmen, was du im Ernstfall überhaupt durchsetzen kannst. Vier — Zeiten, Skippereintrag, Fahrtgebiet, Nebenkosten — bestimmen, ob dein Törn so abläuft, wie du ihn geplant hast.
Die acht Klauseln
1. Kaution: Höhe, Form und Rückzahlungsfrist
Die Höhe ist der Teil, den alle kennen. Interessanter sind die beiden anderen.
Die Form: Wird die Kaution auf der Kreditkarte nur blockiert oder tatsächlich abgebucht? Das ist ein erheblicher Unterschied. Eine Blockierung belastet nur dein Kartenlimit und löst sich auf. Eine Abbuchung ist echtes Geld, das du zurückfordern musst — und das dir in der Zwischenzeit fehlt. Manche Basen verlangen die Kaution in bar, was bedeutet, dass jemand aus der Crew mit einem vierstelligen Betrag anreist.
Prüfe außerdem, ob dein Kartenlimit die Kaution überhaupt hergibt. Eine blockierte Kaution von 3.000 Euro auf einer Karte mit 2.000 Euro Limit ist ein Problem, das man am Steg nicht mehr löst.
Die Rückzahlungsfrist: Steht im Vertrag ein Zeitraum? Wenn dort „unverzüglich" oder gar nichts steht, hast du keinen Termin, auf den du dich berufen kannst. Eine ausdrückliche Frist von 14 oder 30 Tagen ist ein deutlich besseres Vertragsmerkmal, als die meisten Charterer glauben.
2. Selbstbehalt und was die Kautionsversicherung wirklich abdeckt
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den du im Schadensfall trägst — meist identisch mit der Kaution. Die Kautionsversicherung erstattet genau diesen Betrag, gegen eine Prämie in der Größenordnung weniger Prozent des Charterpreises.
Der Haken liegt in den Ausschlüssen, und die muss man gegen den Chartervertrag lesen, nicht nur die Police für sich. Regelmäßig nicht gedeckt sind:
- grobe Fahrlässigkeit (der Begriff ist dehnbar und wird im Streitfall gedehnt),
- Verstöße gegen Auflagen aus dem Chartervertrag — also genau das Nachtfahrverbot und die Fahrtgebietsgrenze aus Klausel 7,
- Schäden am Dinghy, am Außenborder und am Unterwasserschiff, je nach Police,
- Kosten, die nicht über die Kaution abgerechnet werden, etwa Bergungs- oder Abschleppkosten.
Der Punkt ist nicht, dass die Versicherung schlecht wäre. Der Punkt ist, dass sie genau die Fälle abdeckt, in denen du dich an den Vertrag gehalten hast — und dass sie dir bei den Fällen, die Charterer wirklich teuer zu stehen kommen, nicht hilft.
3. Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese Klausel steht meist ganz am Ende, in zwei Zeilen, und ist die folgenreichste im ganzen Vertrag.
Bei einer Yacht in Kroatien, Griechenland, Italien oder der Türkei gilt in aller Regel das Recht des jeweiligen Landes, mit Gerichtsstand am Sitz des Vermieters. Deutsches Recht gilt nur, wenn es ausdrücklich vereinbart ist — das kommt bei deutschen Vermittlern und Agenturen vor, bei ausländischen Eignern praktisch nie.
Was das praktisch bedeutet: Ein Streit um 800 Euro einbehaltene Kaution ist vor einem Gericht in Split wirtschaftlich nicht zu führen. Anwalt, Übersetzung, Anreise — die Kosten übersteigen den Streitwert, bevor irgendetwas passiert ist.
Daraus folgt die wichtigste Konsequenz dieses ganzen Artikels: Deine Absicherung ist nicht der Rechtsweg, sondern die Dokumentation bei der Übernahme. Fotos mit Zeitstempel, ein von beiden Seiten unterschriebenes Übergabeprotokoll, jeder Kratzer einzeln erfasst. Wie das systematisch geht, steht in der Charterübernahme-Checkliste. Wer die Rechtswahl-Klausel verstanden hat, nimmt die Übernahme deutlich ernster.
4. Die Stornostaffel — und der Ersatzcharterer
Stornieren kannst du fast immer. Kostenlos fast nie. Üblich sind Staffeln, die mit der Nähe zum Törnbeginn steigen und in den letzten Wochen den vollen Charterpreis erreichen.
Wichtiger als die genauen Prozentsätze ist eine Klausel, die viele übersehen: das Recht, einen Ersatzcharterer zu stellen. Wenn der Vertrag das erlaubt, ist das in aller Regel der günstigere Weg — du gibst den Törn weiter, statt ihn abzuschreiben. Steht diese Möglichkeit nicht drin, lohnt es sich, vor der Unterschrift danach zu fragen und die Antwort schriftlich zu haben.
Und noch eine Unterscheidung, die im Ernstfall Geld kostet: Eine Reiserücktrittsversicherung ersetzt die Stornostaffel nicht. Sie zahlt bei bestimmten Gründen — Krankheit, Unfall, in manchen Tarifen Jobverlust — und bei keinem anderen. „Die Crew hat sich zerstritten" ist kein Versicherungsfall.
5. Übernahme- und Rückgabezeiten
Im Prospekt steht „Samstag bis Samstag". Im Vertrag steht die Wahrheit, und die sieht oft so aus: Übernahme Samstag ab 17 Uhr, Rückgabe Freitag bis 18 Uhr, Auschecken Samstag bis 9 Uhr.
Das ist kein Detail. Das ist ein ganzer Tag weniger, als die meisten Crews einplanen — und der Grund, warum am letzten Abend Hektik entsteht und die letzte Nacht im Hafen der Basis verbracht wird statt in der schönen Bucht.
Prüfe außerdem, was bei verspäteter Rückgabe passiert. Die Regelungen reichen von kulant bis zu Pauschalen, die pro angefangener Stunde spürbar wehtun. Wer das kennt, plant den letzten Schlag anders.
Diese Zeiten gehören in die Törnplanung, bevor die Route steht — dazu mehr in der Anleitung zur Törnplanung in 10 Schritten.
6. Wer als Skipper im Vertrag steht
Im Vertrag steht ein Name und eine Scheinnummer. Diese Person führt das Schiff. Wenn tatsächlich jemand anderes am Ruder steht, wenn etwas passiert, kann das den Versicherungsschutz kosten — und dann geht es nicht mehr um die Kaution, sondern um die Haftung insgesamt.
Drei Dinge dazu:
- Schein-Anerkennung prüfen. Welcher Schein im Revier akzeptiert wird, entscheidet nicht der Vermieter, sondern das jeweilige Land. In Kroatien ist zusätzlich ein Funkzeugnis erforderlich, und zwar für eine Person an Bord, nicht zwingend den Skipper.
- Skipperwechsel vorher melden. Wenn nach der Buchung jemand anderes fährt, gehört das der Basis vor dem Törn mitgeteilt, schriftlich.
- Co-Skipper eintragen lassen, wenn ihr euch die Führung teilt. Manche Verträge sehen das ausdrücklich vor, andere schweigen dazu — dann fragen.
Das setzt voraus, dass du weißt, welche Scheine deine Crew tatsächlich hat, und zwar bevor du den Vertrag ausfüllst. Erfahrungsgemäß ist genau das die Stelle, an der zwei Wochen mit WhatsApp-Nachfragen vergehen.
7. Fahrtgebiet, Nachtfahrverbot und Wetterauflagen
Diese Auflagen stehen selten im Hauptvertrag. Sie stehen in den Charterbedingungen, im Übergabeprotokoll oder in einem Zusatzblatt, das man am Steg unterschreibt. Typisch sind:
- eine Fahrtgebietsgrenze (etwa: nur kroatische Gewässer, kein Verlassen der Landesgrenze ohne schriftliche Genehmigung),
- ein Nachtfahrverbot, häufig zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang,
- eine Windstärkengrenze, ab der nicht ausgelaufen werden darf,
- Vorgaben zum Ankern in bestimmten Buchten oder Schutzgebieten.
Ein Verstoß kostet im Schadensfall typischerweise sowohl die Kaskodeckung als auch die Kautionsversicherung — siehe Klausel 2. Und die Nachtfahrt-Klausel ist der häufigste unbeabsichtigte Verstoß überhaupt, weil ein längerer Schlag sich verzögert und die Crew im Dunkeln in den Hafen einläuft, ohne dass jemand an das Zusatzblatt denkt.
Wer das vorher weiß, plant die Etappen anders. Wer es nicht weiß, erfährt es im ungünstigsten Moment.
8. Die Nebenkosten, die im Charterpreis nicht drinstehen
Der Charterpreis ist der Preis für das Schiff. Vor Ort kommen regelmäßig dazu:
- Endreinigung (verpflichtend, meist dreistellig),
- Kurtaxe beziehungsweise Transitlog, oft pro Person,
- Bettwäsche und Handtücher, häufig pro Person und Satz,
- Außenborder fürs Dinghy — in vielen Angeboten ein kostenpflichtiges Extra,
- Treibstoff nach Verbrauch,
- Liegegebühren in den Häfen unterwegs, die je nach Revier den größten Einzelposten der Bordkasse bilden,
- Optionales: SUP, WLAN-Router, Gennaker, Skipperservice.
Diese Liste gehört nicht in die Kategorie „Kleinkram", sondern in die Kalkulation. Was ein Törn realistisch pro Person kostet, wenn man diese Posten mitrechnet, steht in Was kostet ein Segeltörn? — und wie ihr die Beträge anschließend fair auf die Crew verteilt, in Bordkasse fair aufteilen.
Ein praktischer Hinweis: Kläre vor der Anreise, welche dieser Posten bar zu zahlen sind. In einigen Revieren ist das mehr, als man erwartet, und der nächste Geldautomat ist nicht immer am Steg.
Was du wann klärst
Die acht Klauseln verteilen sich auf drei Momente:
Vor der Unterschrift — Klauseln 1, 2, 3, 4: Kaution, Selbstbehalt, Rechtswahl, Storno. Das sind die Punkte, die du danach nicht mehr verhandeln kannst. Wenn dir etwas nicht passt, ist jetzt der einzige Zeitpunkt, an dem Fragen etwas ändern.
Nach der Buchung, vor der Anreise — Klauseln 5, 6, 8: Zeiten in die Planung übernehmen, Skipper und Scheine korrekt melden, Nebenkosten in die Bordkasse einrechnen und der Crew sagen, was sie bar mitbringen soll.
An der Basis — Klausel 7 und alles, was auf dem Zusatzblatt steht: Auflagen lesen, bevor du unterschreibst, und die Übernahme dokumentieren, als würdest du den Streit schon kennen. Denn dank Klausel 3 ist die Dokumentation das Einzige, worauf du dich wirklich stützen kannst.
Was Sailto davon abnimmt
Ehrlich gesagt: den Vertrag lesen musst du selbst. Aber drei der acht Klauseln erzeugen Arbeit, die sich verteilen lässt.
Die Scheine für Klausel 6. In Sailto legt jedes Crew-Mitglied sein Profil selbst an, inklusive Segelscheinen und Funkzeugnis. Du siehst auf einen Blick, wer welchen Schein hat, statt es einzeln abzufragen — und weißt vor dem Ausfüllen des Vertrags, wer als Skipper und wer als Funker eingetragen werden kann.
Die Dokumente für die Basis. Scheine, Ausweise und Versicherungsnachweise landen im Dokumentenbereich des Törns, dort, wo sie zum Törn gehören, statt in einem Chat-Verlauf. Bei der Anmeldung der Crew hast du sie beisammen.
Die Nebenkosten aus Klausel 8. Endreinigung, Transitlog, Liegegebühren: Wer sie in der Bordkasse erfasst, sieht am Ende des Törns, was der Törn tatsächlich gekostet hat, und Sailto rechnet den Ausgleich mit der kleinsten Zahl an Überweisungen aus. Der Splitwise-Modus ist dauerhaft kostenlos, was die einzelnen Funktionen kosten, steht auf der Seite Preise.
Was Sailto nicht tut: deinen Vertrag prüfen, Fristen überwachen oder dich an die Kaution erinnern. Das bleibt deine Aufgabe.
Praxisfragen zum Chartervertrag
Muss ich den Chartervertrag unterschrieben zurücksenden?
In der Regel ja, meist digital, oft zusammen mit der Crewliste und den Scheinkopien. Wichtig: Der Vertrag gilt üblicherweise mit deiner Buchungsbestätigung und der Anzahlung, nicht erst mit der Unterschrift. Wer erst beim Unterschreiben liest, liest zu spät.
Kann ich einzelne Klauseln verhandeln?
Bei großen Vermietern selten, bei kleineren Basen und Eignern häufiger als man denkt — besonders bei Übernahmezeiten, beim Ersatzcharterer und bei Extras wie dem Außenborder. Fragen kostet nichts, und die Antwort gehört in eine E-Mail, nicht in ein Telefonat.
Was mache ich, wenn die Kaution nicht zurückkommt?
Zuerst freundlich schriftlich nachfragen und dabei auf die Frist im Vertrag verweisen, falls es eine gibt. Dann die Fotos und das Übergabeprotokoll anhängen. Wenn der Törn über eine deutsche Agentur gebucht wurde, ist die der richtige Adressat — Agenturen haben ein laufendes Geschäftsverhältnis zur Basis und damit Druckmittel, die du nicht hast. Bei einer Kreditkartenzahlung ist je nach Kartenanbieter ein Rückbuchungsverfahren möglich.
Brauche ich zusätzlich eine Skipperhaftpflicht?
Die Kautionsversicherung und die Skipperhaftpflicht sind zwei verschiedene Dinge. Die eine erstattet den Selbstbehalt am Charterschiff, die andere deckt Schäden, die du an fremdem Eigentum oder Personen verursachst — der Klassiker ist die Nachbaryacht beim Anlegen. Die Kaskoversicherung des Vermieters deckt das nicht in jedem Fall vollständig ab.
Gilt das alles auch bei einer Mitsegelbuchung oder einem Skippertraining?
Nein. Wenn du eine Koje buchst statt eines Schiffs, bist du nicht Vertragspartner des Vermieters, sondern Gast oder Teilnehmer. Dann gelten die Bedingungen des Veranstalters, und Kaution und Haftung liegen beim Skipper beziehungsweise beim Anbieter. Das ist deutlich entspannter — und der Grund, warum sich viele Crews genau dafür entscheiden.
Die acht Klauseln durchzugehen kostet eine halbe Stunde, einmal, mit einem Kaffee. Es ist dieselbe halbe Stunde, die dich an der Rückgabe davor bewahrt, über etwas zu diskutieren, das du nicht belegen kannst.
Und wenn die Yacht gebucht ist: Leg deinen Törn in Sailto an, schick den Einladungslink an die Crew, und sammle Scheine, Dokumente und Ausgaben an einer Stelle statt in vier Chatgruppen.